Unsere erste Jobsharing-Analyse und der Blick auf heute
Anfang der 1990er Jahre gab es weder Online-Jobbörsen noch Suchmaschinen oder Künstliche Intelligenz. Wer wissen wollte, welche qualifizierten Teilzeit- oder Jobsharing-Stellen angeboten wurden, musste sich durch die Stellenanzeigen der großen Tages- und Wochenzeitungen arbeiten – Woche für Woche, Zeitung für Zeitung. Genau das haben wir getan.
Unsere erste systematische Analyse erschien 1991. Fünf Jahre später wiederholten wir die Untersuchung, um sichtbar zu machen, wie sich der Stellenmarkt in dieser Zeit verändert hatte. Für das Jahr 1996 nahmen wir zusätzlich die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Wochenzeitung Die Zeit in unsere Auswertung auf, um das Bild zu vervollständigen.

Insgesamt haben wir für diese Untersuchung 14.009 Stellenanzeigen aus vier überregionalen Zeitungen von Hand gesichtet und ausgewertet – jede einzelne davon. Uns interessierte, wie sich qualifizierte Teilzeit- und insbesondere Jobsharing-Stellen über mehrere Jahre entwickelten. Besonders auffällig war der hohe Anteil an Sekretariats- und Büroberufen, die Anfang der 1990er Jahre den Schwerpunkt der Jobsharing-Angebote bildeten.

Die Ergebnisse zeigen eine deutliche Veränderung des Stellenmarktes. In der Frankfurter Rundschau und der Süddeutschen Zeitung fanden wir 1991 noch 218 Jobsharing-Stellen, 1996 waren es nur noch 47. Auch das Angebot an qualifizierten Teilzeitstellen insgesamt ging deutlich zurück, besonders in den Büro- und Verwaltungsberufen – also genau in den Berufsgruppen, in denen Jobsharing zuvor am häufigsten angeboten worden war.
Die zusätzlich ausgewerteten Zeitungen, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und Die Zeit, enthielten 1996 lediglich zehn weitere Jobsharing-Angebote. Diese richteten sich überwiegend an hochqualifizierte Fachkräfte, etwa aus dem Ingenieurwesen, der Wissenschaft, der Rechtsberatung oder der Medizin.
Die Untersuchung machte deutlich: Jobsharing war Mitte der 1990er Jahre weiterhin vorhanden, wurde jedoch deutlich seltener öffentlich ausgeschrieben als noch wenige Jahre zuvor.
Unsere Analysen beschränkten sich nicht auf die reine Anzahl der Stellen. Uns interessierte vor allem, wie Jobsharing in der Praxis ausgestaltet wurde – deshalb haben wir jede Anzeige auch inhaltlich ausgewertet. Die folgenden Fragen stammen aus unserer ursprünglichen Untersuchung, und am besten lassen wir dafür die Originalzitate aus den damaligen Stellenanzeigen selbst sprechen.
Waren diese Stellen nur an Frauen gerichtet? Die meisten Anzeigen sprachen sprachlich Frauen an, doch vereinzelt fanden sich auch Formulierungen, die ausdrücklich Männer einbezogen: „Selbstverständlich ist uns auch ein Mann willkommen.“
Wie setzte sich ein Jobsharing-Team zusammen? Einige Anzeigen gaben Auskunft über die Zusammensetzung der Tandems. In den meisten Fällen war bereits ein weibliches Teammitglied vorhanden, zu dem eine zweite Person gesucht wurde. 1991 lasen wir etwa: „Sie führen zusammen mit Ihrer Kollegin (Job-Sharing) unsere Rezeption.“ Oder: „Gemeinsam mit Ihrem Kollegen erfüllen Sie alle Aufgaben der Buchhaltung.“ Und: „Krankenschwester, mit Ihrer Job-Sharing-Partnerin teilen Sie sich den Arbeitsplatz.“ 1996 klang das schon anders, nüchterner: „Die Aufgabenerledigung ist mit dem Inhaber der anderen Stellenhälfte abzustimmen“, oder „Die Tätigkeit erfolgt in Teilzeitarbeit im Wechsel mit einer Kollegin an zwei bis drei Tagen in der Woche (Tageseinteilung nach Absprache).“
Wurde Jobsharing als Wiedereinstieg ins Berufsleben angeboten? Mehrere Arbeitgeber richteten ihre Anzeigen ausdrücklich an Frauen, die nach einer Familienphase in ihren Beruf zurückkehren wollten: „Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, auch wenn Sie nach einigen Jahren als ‚nur Hausfrau‘ wieder in Ihren Beruf zurückkehren möchten.“ Oder: „Diese Stellenangebote richten sich auch an Frauen, die nach einer Familienpause erneut ins Berufsleben einsteigen wollen. Die Arbeitszeit kann hierfür entsprechend flexibel eingerichtet werden.“ Manche Formulierungen wirken aus heutiger Sicht befremdlich, gehören aber zum ehrlichen Bild jener Zeit: „Sorgfältige Einarbeitung sichern wir Ihnen zu. Die Position eignet sich auch für Damen (ideal ab 35 Jahren), die früher im Beruf erfolgreich waren und sich wieder in einer interessanten und abwechslungsreichen Aufgabe engagieren wollen.“
Ermöglichte Jobsharing die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Einige Unternehmen warben ausdrücklich damit, dass qualifizierte Mitarbeiterinnen trotz familiärer Verpflichtungen im Beruf bleiben konnten: „Ich möchte gerne ein wenig mehr Zeit für meine privaten Interessen und neuen familiären Verpflichtungen haben. Hätten Sie nicht Lust, den Job mit mir zu teilen?“ Eine andere Anzeige klang fast wie ein persönlicher Aufruf: „Wir suchen so bald wie möglich eine zweite Hälfte für unsere Personalabteilung/Gehaltsabrechnung, da unsere engagierte Margot den Spaß an einer qualifizierten selbstständigen Tätigkeit mit den Freuden und der Verantwortung einer Mutter kombinieren will.“
Wie wurden die Arbeitszeiten organisiert? Zwei Modelle dominierten: der Wechsel im Zwei- bis Drei-Tage-Rhythmus und der wöchentliche Wechsel, etwa eine Woche Vollzeit gefolgt von einer Woche frei. Schon Anfang der 1990er Jahre wurden Arbeitszeiten häufig flexibel zwischen den Tandempartnerinnen und -partnern abgestimmt.
Gab es eine Vertretungspflicht bei Krankheit oder Urlaub? Einige Arbeitgeber erwarteten, dass sich die Jobsharing-Partnerinnen und -partner im Krankheits- oder Urlaubsfall gegenseitig vertraten. Zwingend war das jedoch nicht – die Vertretungspflicht konnte individuell zwischen Arbeitgeber und Tandem vereinbart werden. „Im Urlaubs- und Krankheitsfall vertreten Sie Ihre Kollegin im Vormittagsdienst. Sie müssten deshalb in der Lage sein, Ihre Arbeitszeit – auch kurzfristig – auf eine Vollzeitbeschäftigung (8.00–17.00 Uhr) ausweiten zu können“, hieß es in einer Anzeige, in einer anderen schlicht: „Wir erwarten die Bereitschaft zu Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Kollegen“, und in einer dritten: „Außerdem müssen Sie so flexibel sein, dass Sie in Urlaubs- oder Krankheitsfällen ganztags arbeiten können.“
Diese Zitate zeigen, wie unterschiedlich Unternehmen vor über drei Jahrzehnten mit dem Thema umgingen – zwischen offener Einladung und klaren Erwartungen. Mehr als 30 Jahre später wollte ich wissen, wie sich der Stellenmarkt heute darstellt, und habe deshalb eine aktuelle Momentaufnahme gewagt.
Vom qualifizierten Teilzeitangebot zum Jobsharing – wie sich Stellenanzeigen in 35 Jahren verändert haben
Am 20. Juli 2026 um 19:00 Uhr habe ich auf der Jobbörse StepStone eine Momentaufnahme der aktuellen Verbreitung von Jobsharing-Angeboten durchgeführt. Gesucht habe ich ausschließlich nach dem Begriff „Jobsharing“ – Teilzeitstellen, die sich nur über den Teilzeitfilter finden ließen, blieben unberücksichtigt. Die Suche erfolgte für Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf und Köln, jeweils mit einem Umkreis von 30 Kilometern.
Zum Zeitpunkt der Recherche zeigte StepStone 83 Stellenangebote an, darunter neu veröffentlichte ebenso wie Anzeigen, die schon seit mehreren Tagen online standen. Da Stellenangebote laufend neu eingestellt oder deaktiviert werden, ist diese Zahl nur eine Momentaufnahme des Arbeitsmarktes – keine feste Größe. Ich habe mich für StepStone entschieden, weil sich dort gezielt nach dem Begriff Jobsharing suchen lässt und die Trefferzahl unmittelbar angezeigt wird.

Auffällig ist: Keine der ausgewerteten Stellen war ausschließlich als Jobsharing-Position ausgeschrieben. Jobsharing erscheint durchgängig als zusätzliche Option neben Vollzeit oder Teilzeit. Die Formulierungen dafür sind vielfältig: „Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die Wahrnehmung der Aufgaben in Vollzeit gesichert ist“, schreibt ein Unternehmen. Ein anderes formuliert offener: „Eine Besetzung in Teilzeit sowie im Rahmen eines echten Jobsharings ist grundsätzlich möglich.“ Manche Arbeitgeber werben regelrecht damit: „Als moderner Arbeitgeber besetzen wir diese Position auch gern im Jobsharing – bewerben Sie sich sowohl allein als auch als bereits erfolgreiches Tandem“, oder locker: „Hohe Flexibilität: Gestalte Arbeit nach deinem Leben – mit unserem hybriden Arbeitsmodell, flexiblen Arbeitszeiten oder Jobsharing.“ Wieder andere halten es kurz: „Wir freuen uns sehr, diese Stelle auch im Jobsharing-Modell anbieten zu können“, oder „Für Arbeitszeitmodelle wie Jobsharing oder Tandemlösungen sind wir offen.“ Und aus der Buchhaltung: „Wir möchten die Buchhaltung zukunftssicher aufstellen – deshalb ist die Stelle sowohl in Vollzeit als auch im Jobsharing (z. B. zwei Mitarbeitende mit jeweils ca. drei Tagen pro Woche) möglich.“
Meine erste Einordnung: Der Begriff Jobsharing taucht heute deutlich häufiger in Stellenanzeigen auf als noch vor einigen Jahren. Jobsharing wird jedoch überwiegend als optionales Arbeitsmodell angeboten und nur selten als eigenständiges Stellenkonzept beworben. Arbeitgeber signalisieren damit Offenheit für flexible Arbeitsmodelle, überlassen die konkrete Ausgestaltung aber häufig den Bewerbenden und dem späteren Auswahlprozess. Zur Veranschaulichung der ausgeschriebenen Tätigkeiten habe ich ergänzend eine Wortwolke erstellt, die zeigt, in welchen Berufsfeldern Jobsharing als Option bei dieser Momentaufnahme angeboten wird.

Mehr als 30 Jahre nach unseren ersten Jobsharing-Analysen stellt sich auch die Frage, wie offen Beschäftigte heute für dieses Arbeitsmodell sind. Eine aktuelle XING-Umfrage zeigt eine überraschend hohe Offenheit: Fast jede zweite befragte Person, 48 Prozent, kann sich vorstellen, ihren Arbeitsplatz künftig im Jobsharing zu teilen. Weitere 8 Prozent arbeiten bereits heute in einem Jobsharing-Modell. Lediglich 33 Prozent schließen dies für sich aus, 11 Prozent sind noch unentschlossen.
Diese Zahlen zeigen: Jobsharing ist längst kein Nischenthema mehr. Das Interesse an flexiblen Arbeitsmodellen wächst, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, des demografischen Wandels und dem Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Eine der häufigsten Fragen, die mir begegnen, lautet: Wie viele Unternehmen bieten Jobsharing heute tatsächlich an? Eine eindeutige Antwort kann ich derzeit nicht geben. Die Statistiken des Statistischen Bundesamtes unterscheiden bislang nur zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung; ob eine Teilzeitstelle als Jobsharing organisiert ist, wird statistisch nicht gesondert erfasst. Einen interessanten Einblick liefert immerhin eine Unternehmensbefragung aus dem Jahr 2024 zum Einsatz von Jobsharing-Modellen nach Unternehmensgröße.

Forschung zum Jobsharing
In den vergangenen Jahren hat sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit Jobsharing in Deutschland deutlich intensiviert. Neben abgeschlossenen Studien laufen derzeit mehrere Forschungsprojekte, die unterschiedliche Facetten dieses Arbeitsmodells untersuchen. Im Folgenden stelle ich die mir bekannten Projekte und Studien vor, bewusst ohne eigene Bewertung – ausführliche Informationen, Projektbeschreibungen und Ergebnisse finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen, Institutionen und Projektpartner.
An der WHU – Otto Beisheim School of Management untersucht ein Promotionsprojekt (2026), wie Co-Leader den Ausstieg aus einer gemeinsamen Führungsrolle erleben. Die HHN, TWISE und der Jobsharing-Hub führen eine Produktivitätsstudie (2024/2025) durch. Daimler, das WZB und der Jobsharing-Hub kooperieren im Forschungsprojekt „Jobsharing – Debattieren ist gut, messen ist besser!“, angekündigt 2024 und weiterhin laufend. Und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat bereits 2018 in einer Studie zu familienfreundlichen Unternehmenskulturen Erkenntnisse und Daten zum Einsatz von Jobsharing zusammengetragen.
Die wachsende Zahl wissenschaftlicher Untersuchungen zeigt: Jobsharing ist zum Gegenstand empirischer Forschung geworden – ein Zeichen dafür, dass es längst mehr ist als nur ein innovatives Arbeitszeitmodell. Wer sich dafür interessiert, dem lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Veröffentlichungen und Projektseiten der jeweiligen Forschungseinrichtungen, denn die genannten Projekte werden laufend fortgeführt und neue Ergebnisse veröffentlicht.
Wenn ich die Ergebnisse von damals und heute nebeneinanderlege, wird mir noch einmal deutlich, wie sehr sich die Lage gewandelt hat – und wie sehr sich gleichzeitig manche Frage gleicht. Vor 35 Jahren saß ich mit Zeitungsstapeln am Schreibtisch und zählte Anzeige für Anzeige; heute liefert ein einziger Suchbegriff auf StepStone in Sekunden ein Bild der Gegenwart. Doch die Fragen, die uns damals beschäftigten, sind erstaunlich aktuell geblieben: Wer teilt sich eine Stelle? Wie flexibel lassen sich Arbeitszeiten gestalten? Und wie viel Vertrauen braucht ein gutes Tandem?
Dass Jobsharing heute Gegenstand ernsthafter Forschung ist, freut mich besonders: Aus einer Nische ist ein anerkanntes Arbeitsmodell geworden.