Vom Hörsaal nach Europa: Wie ein Robert-Schuman-Stipendium meinen Blick auf Jobsharing veränderte

Nach allem, was ich bis dahin gelesen, recherchiert und erlebt hatte, blieb eine Frage hartnäckig offen: Wenn Jobsharing in den USA bereits erprobt war – wie stand es eigentlich um Europa? Gab es ähnliche Entwicklungen, andere rechtliche Wege, andere Modelle? Oder war diese Arbeitsform hier noch weitgehend unbekannt? Bevor ich Antworten finden konnte, wollte ich zunächst etwas anderes: Ich wollte Jobsharing nicht nur erforschen. Ich wollte es selbst leben.

Der Versuch, Jobsharing zu leben

1985, frisch nach meinem Abschluss in Wirtschaftswissenschaften an der Universität Oldenburg, schrieb ich Bewerbungen auf klassische Vollzeitstellen. Ich bewarb mich ausdrücklich für ein Jobsharing bei Unternehmen und Behörden in ganz Deutschland. Ich wollte zeigen, dass diese Arbeitsform nicht nur theoretisch funktioniert. Die Reaktionen waren aufschlussreich, wenn auch ernüchernd. Manche Institutionen schickten sofort Absagen. Andere luden mich ein – und sagten dann in Vorstellungsgesprächen Sätze wie: Wir haben damit noch keine Erfahrungen, oder: Das ist bei uns organisatorisch nicht realisierbar.

Heute klingen solche Sätze fast wie Relikte aus einer anderen Zeit. Damals waren sie Realität. Viele Unternehmen konnten sich schlicht nicht vorstellen, wie geteilte Verantwortung in der Praxis funktionieren sollte. Rückblickend waren diese Absagen für mich genauso lehrreich wie jede wissenschaftliche Studie: Sie zeigten mir, wie groß die Lücke zwischen einer Idee und ihrer Akzeptanz sein kann.

Ein Umweg, der sich als Weiche erwies

Nachdem meine Jobsharing-Bewerbungen ins Leere gelaufen waren, schlug ich zunächst einen anderen Weg ein. Ich absolvierte ein Praktikum beim Arbeitgeberverband Oldenburg e.V. im Bereich Arbeitsrecht und arbeitete an Gutachten zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Das war solide, nützliche Arbeit – aber das Thema Jobsharing ließ mich nicht los.

In meiner Diplomarbeit war ich auf Levi Strauss & Co. in San Francisco gestoßen – eines der ersten Unternehmen, das Jobsharing systematisch einsetzte. Die Idee faszinierte mich so sehr, dass ich kurzerhand eine Anfrage für ein Praktikum nach Kalifornien schickte. Die Antwort war eine höfliche Absage. Damals war ich enttäuscht. Heute weiß ich, dass Wege manchmal genau dort beginnen, wo andere sich schließen.

Die unerwartete Chance: Luxemburg

Zur gleichen Zeit bewarb ich mich für ein Robert-Schuman-Stipendium beim Europäischen Parlament. Arbeitsort: Luxemburg. Die Auswahl war hart: Aus Deutschland wurden damals – entsprechend der Bevölkerungszahl – lediglich acht Stipendien pro Jahr vergeben. Ich hatte das Glück, eines davon zu erhalten.

Von 1986 bis 1987 arbeitete ich dort im Bereich Soziale Angelegenheiten – Wissenschaft und Dokumentation. Und plötzlich weitete sich mein Blickwinkel auf eine Art, die ich nicht erwartet hatte. Ich war nicht länger auf Deutschland fokussiert, nicht auf die USA. Vor mir lag Europa – mit all seiner Vielfalt an Arbeitskulturen, Rechtssystemen und sozialpolitischen Denkweisen.

Jobsharing als europäische Frage

Im Europäischen Parlament begegneten mir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus fast allen Mitgliedstaaten. Jedes Land brachte seine eigene Sichtweise mit – auf Arbeit, auf Flexibilität, auf die Rolle des Staates. Und genau dort begann ich, Jobsharing anders zu denken: nicht mehr als einzelnes Arbeitsmodell, sondern als europäische Fragestellung.

Mich interessierten Fragen wie: Wie gehen verschiedene Länder mit flexiblen Arbeitsformen um? Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen existieren? Wo gab es bereits praktische Erfahrungen, und was ließ sich daraus lernen? Und wo lagen die eigentlichen Hindernisse – in der Gesetzgebung, in der Unternehmenskultur oder im gesellschaftlichen Bild von Arbeit?

Die Menschen hinter Europa

Was meinen Aufenthalt in Luxemburg am stärksten geprägt hat, waren nicht Berichte oder Dokumente. Es waren die Menschen. Unter den Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie den sogenannten Visiteurs aus verschiedenen europäischen Ländern entstanden Freundschaften und Gespräche, die weit über den Arbeitsalltag hinausgingen. Ich erinnere mich gerne an Lars aus Dänemark, Theophile aus Griechenland, Carol aus Irland, Nadine aus Frankreich und André aus den Niederlanden.

Durch diese Begegnungen bekam das Thema Jobsharing eine neue Dimension – eine sehr persönliche.

Lars erzählte mir, dass Teilzeitarbeit in Dänemark bereits in den 1970er-Jahren und besonders zu Beginn der 1980er-Jahre eine bedeutende Rolle gespielt hatte. Dänemark verfolgte eine klare arbeitsmarktpolitische Strategie, die auf eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen setzte – und die Gewerkschaften waren dabei keine Bremser, sondern aktive Mitgestalter. Was mich besonders beeindruckte: Die Diskussionen drehten sich längst nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Wie können Teilzeitbeschäftigte sozial abgesichert werden? Wie stellt man ihre arbeitsrechtliche Gleichstellung sicher? Das waren Fragen, über die man in Deutschland zu dieser Zeit noch kaum sprach.

Ein ähnlich differenziertes Bild – wenn auch mit ganz anderen Vorzeichen – zeichnete André aus den Niederlanden. Er berichtete von dem Wassenaar-Abkommen von 1982, einem Tarifvertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, der weitreichende beschäftigungsfördernde Reformen einleitete und in hohem Maße zur Ausweitung der Teilzeitarbeit beitrug. In den Niederlanden, so André, erfüllte Teilzeitarbeit weitgehend die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – sie war kein Notbehelf, sondern ein bewusst gewähltes Modell.

Was mich an diesen Gesprächen so nachdenklich machte: In beiden Ländern spielte Jobsharing im eigentlichen Sinne kaum eine Rolle. Die Flexibilisierung der Arbeit lief dort über Teilzeitarbeit – breiter, gesellschaftlich akzeptierter, rechtlich besser abgesichert. Jobsharing war nicht der einzige Weg. Aber es war, davon war ich überzeugt, ein besonders eleganter: weil er volle Stellen erhielt, Verantwortung teilbar machte und Qualifikation nicht opferte.

Zum ersten Mal wurde mir wirklich bewusst, wie unterschiedlich Europa auf dieselben Fragen blickt – und wie viel die einzelnen Länder voneinander lernen könnten, wenn sie nur miteinander ins Gespräch kämen.

Eine besondere Begegnung

Eine weitere Begegnung ist mir bis heute in Erinnerung geblieben. Über Kontakte zu niederländischen Übersetzerinnen lernte ich Eelco Hesse kennen, einen Beamten des Europäischen Parlaments. Er interessierte sich aufrichtig für meine Forschungsarbeit, und unsere Gespräche – über Jobsharing, Teilzeitarbeit und die Zukunft der Arbeitswelt – waren für mich außerordentlich bereichernd.

Als mein Stipendium endete, schenkte er mir ein Buch, das er selbst geschrieben hatte – mit einer persönlichen Widmung. Ich besitze dieses Exemplar bis heute. Es erinnert mich an eine Zeit voller Aufbruch, Neugier und echter europäischer Begegnung.

Mein erster europäischer Jobsharing-Bericht

Aus meiner Forschungsarbeit in Luxemburg entstand der Bericht Jobsharing in the EEC Member States. Ich untersuchte darin die ersten europäschen Entwicklungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Erfahrungen mit Jobsharing in den Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft. Den Bericht selbst besitze ich heute nicht mehr. Manchmal bedaure ich das. Aber zum Glück hatte ich einen Teil der Ergebnisse in einem Aufsatz mit dem Titel Ein Plädoyer für mehr Job-Sharing für die Zeitschrift Der Arbeitgeber (Nr. 21/40, 1988) festgehalten. Aus diesem Aufsatz stammen die folgenden Beispiele aus vier Ländern – ein kleiner Ausschnitt dessen, was Jobsharing in Europa damals bedeutete.

Belgien

Continental Foods bei Mechelen bot seinen Beschäftigten eine eigene Variante des Jobsharings an: Statt acht Stunden konnten sie künftig fünf Stunden täglich arbeiten. Das Unternehmen verfolgte damit zwei Ziele gleichzeitig – einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auf politischer Ebene stimmte die belgische Regierung am 9. Januar 1985 für eine gesetzliche Förderung der Teilzeitarbeit und der Arbeitsplatzteilung. Das Parlament verabschiedete dazu ein Gesetz zur sozialen Wiederankurbelung.

Bundesrepublik Deutschland

In Deutschland leistete der Gesetzgeber mit dem Beschäftigungsforderungsgesetz 1985 einen wichtigen Beitrag: Teilzeitarbeit wurde rechtlich kodifiziert und die Arbeitsplatzteilung als eigenständiges Rechtsinstitut anerkannt. Ein erster, aber wichtiger Schritt weg von der Teilzeitarbeit als Arbeitsverhältnis zweiter Klasse. Das Jobsharing wurde von Anfang an als ein arbeitsmarktpotlisches Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gesehen. Die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg und das Saarland richteten Jobsharing-Plätze in ihrer jeweiligen Landesregierung ein.

England

In England hatten große Unternehmen wie Barclays Bank und National Westminster Bank bereits viele Angestellte in Jobsharing-Modellen. In der Regel war es der Wunsch der Belegschaft, der solche Arrangements hervorbrachte. Einen anderen Weg schlug GEC Telecommunications in Coventry ein. Dort waren über 50 Prozent der 16-jährigen arbeitslos. Der Personaldirektor entwickelte ein eigenes Jobsharing-Programm – nicht auf Druck der Mitarbeiter, sondern aus unternehmerischer Verantwortung. Er erklärte seine Beweggründe in Worten, die mir bis heute in Erinnerung geblieben sind:

I don’t think we can just stand and wring our hands and say, isn’t youth unemployment terrible. We have to do something … The youngsters are caught in a vicious circle. They can’t get a job because they have no experience. And they can’t get experience because they have no job“. (Bickerstaffe)

Dieses Programm war mehr als ein innerbetriebliches Modell – es erweiterte das staatliche Programm zum work experience um eine konkrete unternehmerische Dimension.

Irland

Das Beispiel, das mich damals am meisten überraschte, kam aus Irland. Bereits 1984 führte der irische Staatsdienst ein Jobsharing-Verfahren ein. Bis Oktober 1985 hatten 225 Staatsbeamte einen Arbeitsplatz geteilt – obwohl sich doppelt so viele, nämlich 405 Personen, darum beworben hatten. Die Nachfrage überstieg das Angebot bei weitem. Was mich besonders beeindruckte: Der irische Staatsdienst ließ es nicht bei der Einführung. Die zuständige Abteilung fur Öffentlichkeitsarbeit betrieb aktiv Aufklärung – mit Flyern, Broschüren und Postern. Und für jene, die Schwierigkeiten hatten, einen geeigneten Jobsharing-Partner zu finden, wurde sogar eine interne Liste eingerichtet. Eine staatliche Partnervermittlung fur Jobsharing, gewissermaßen. Dieses Engagement des irischen Staates zeigte mir: Jobsharing gelingt nicht allein durch gute Absichten. Es braucht aktive Unterstützung, Kommunikation und praktische Infrastruktur.

Was diese Beispiele zusammen zeigten

Blicke ich heute auf diese vier Länder zurück, wird eines deutlich: Jobsharing stand in Europa nicht für eine einzige Idee. In der Bundesrepublik Deutschland stand die rechtliche Absicherung im Vordergrund und auch wie in England dominierte der Gedanke der Arbeitsmarktpolitik – Jobsharing als Instrument gegen Arbeitslosigkeit. In Belgien wiederum spielten beide Aspekte eine Rolle, ergänzt durch den Wunsch nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie.Kein Land hatte die eine richtige Antwort. Aber jedes Land zeigte, dass Jobsharing funktioniert – wenn der Wille da ist, es zu ermöglichen.

Damals ahnte ich noch nicht, dass diese Monate in Luxemburg den Grundstein für vieles legen würden, was später folgte: die Gründung von EURO-TZA e.V., europäische Kooperationen, eigene Publikationen und schließlich die erste Jobsharing-Datenbank im deutschsprachigen Raum. Doch genau dort entstand die Überzeugung, dass Jobsharing mehr braucht als gute Ideen – es braucht Menschen, die Wissen vernetzen und Erfahrungen weitergeben.

Teil 5: Die Gründung von EURO-TZA e.V. – Europas erstes Netzwerk für Jobsharing und neue Formen der Teilzeitarbeit

Meine Reise mit Jobsharing – Marie-Therese Herbers

Teil 1 Jobsharing Pionierin Deutschland

Teil 2 Die Wurzeln von Jobsharing

Teil 3 Erste Jobsharing Erfahrungen